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Retirement Provision
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Berechnungsgrundlagen

Transparente Darstellung aller verwendeten Formeln, Datenquellen und Berechnungsmethoden

1. Übersicht

Diese Seite dokumentiert alle Berechnungsmethoden, Formeln und Datenquellen, die in den Tools von Retirement Provision verwendet werden. Alle Berechnungen basieren auf offiziellen Schweizer Gesetzesgrundlagen und historischen Marktdaten.

2. Wichtige Annahmen und Einschränkungen

Hinweise und Informationen:

Allgemeine Information: Sie finden sämtliche Quellen, welche in den Berechnungen auf der Website benutzt werden, zu den jeweiligen Abschnitten. Bitte beachten Sie den Stand der Berechnungen, welcher vermerkt wird. Über die Jahre entwickeln sich die Grundlagen für ausbezahlte Renten, Beiträge, Zinssätze usw. ständig. Beachten Sie, dass alle Berechnungen, unter den aktuell geltenden Grundlagen durchgeführt werden und diese über einen längeren Zeithorizont ungenau werden können und stark von der heutigen Grundlage abweichen können. Das Tool sollte dennoch die Transparenz der Altersvorsorge stärken, indem es als Bildungstool betrachtet wird, um grobe und allgemeine Einschätzungen und Einsichten schnell und einfach zu erhalten. Es sollte keine professionelle Einschätzung zur individuellen Vorsorge ersetzen, da offizielle Einrichtungen, detaillierte und präzisere Berechnungen und Schätzungen durchführen können.

Grenzen in der Berechnung: Um das Tool allgemein nutzbar zu machen, so dass es dennoch einfach und schnell verwendbar bleibt, wurden teilweise, individuelle Spezialfälle vernachlässigt. In kursiv, finden Sie sämtliche Teile, welche im Tool vernachlässigt wurden. Die allgemein, geltenden gesetzlichen Grundlagen, wurden implementiert, jedoch gibt es Abweichungen bei individuelleren, spezielleren Fällen, mit IV-Renten, oder den Beiträgen, da diese oft stark variieren und das Tool nicht mehr intuitiv und simpel nutzbar machen würde. Sie können die Teile, welche in kursiv vermerkt wurden, selbständig mit den Quellen nachlesen und auf Ihre individuelle Situation anpassen. Beachten Sie, dass dies keine professionelle Einschätzung darstellt, sondern eine Hilfestellung sein sollte, welche einfach und intuitiv bedienbar sein sollte, um die Transparenz und Bildung der Altersvorsorge zu stärken.

Annahmen:

Einkommensangaben: Sie geben zu Beginn des Tools für jede Altersklasse, Ihr jährliches Einkommen ein. Dies können Zusammenfassungen über mehrere Jahre zu einem geschätzten durchschnittlichen Einkommen sein, oder der korrekte Wert für jedes einzelne Jahr. Desto detaillierter Sie Ihre Eingaben tätigen, desto präziser kann Ihre Altersrente berechnet werden. Wenn Ihr Alter im letzten Einkommen, nicht des Pensionsalters entspricht, wird automatisch einer Weiterführung des letzten Einkommens bis zum Pensionsalter ausgegangen. Beachten Sie, dass dies oft nicht der Realität entspricht und sich das Einkommen aufgrund von zunehmender Berufserfahrung beispielsweise erhöhen kann, oder aufgrund einer Pensums Reduktion tiefer ausfallen könnte. Aufgrund der Ungewissheit, wird hierbei von dem aktuellen Stand ausgegangen, ansonsten können Sie individuelle Schätzwerte angeben, mit denen Sie persönlich für die Zukunft rechnen. Bei Lücken in Ihrer Einkommensangabe, zwischen zwei Altern, wird das Einkommen automatisch als 0 CHF angenommen. Wenn Sie beispielsweise von 25-28 Jahren ein Einkommen definierten und das nächste erst bei 30 Jahren beginnt, wird das Jahr in dem Sie 29 Jahre alt waren, automatisch als 0 CHF Einkommen angenommen. Falls das nicht der Realität entspricht, sollten Sie versuchen die Einkommen fortlaufend zu definieren, oder Schätzwerte zu verwenden. Sie können auch manuell ein Einkommen von 0 CHF definieren, falls dies das korrekte Szenario war.

Fehlende Angaben: Sie haben die Möglichkeit vor allem bei der beruflichen Vorsorge, individuelle Konditionen anzugeben, wie bspw. überobligatorisch versichertes Einkommen oder höhere Zinssätze als der Mindestzinssatz usw. Diese Konditionen können zwischen den Arbeitgebern, bzw. zwischen den verschiedenen Pensionskassen variieren, weshalb Sie die Möglichkeit zur individuellen Eingabe erhalten. Wenn Sie diese spezifischen Konditionen nicht kennen, oder keine Eingabe machen dazu, wird auf die gesetzlichen Minimalwerte zurückgegriffen. Ansonsten werden die Berechnungen direkt mit Ihren spezifischen Eingaben berechnet. Wenn Sie also keine spezifischen Angaben machen, erhalten Sie Mindestwerte Ihrer Rente.

Durchschnittliche Lebenserwartung: Die durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt liegt bei 85.9 Jahren bei Frauen und bei 82.4 Jahren bei Männer. Aus diesen beiden Werten, ergibt sich ein geschlechtsunabhängiger Wert von gerundet 84 Jahren. Das entspricht einer Pensionszeit von 20 Jahren, bei einer regulären Pensionierung mit 65 Jahren. Beachten Sie, dass die Lebenserwartung bei Geburt und verschiedenen Altersklassen variieren kann, jedoch im Tool auf diejenige bei Geburt von 84 Jahren zurückgegriffen wird. Ausserdem wird die Möglichkeit zur Frühpensionierung, oder das Arbeiten über das Pensionsalter vernachlässigt und immer von einer Pensionierung mit Beginn des 65. Lebensjahres und einer 20 jährigen Pension gerechnet. (BFS - Durchschnittliche Lebenserwartung)

Berechnung der durchschnittlichen Lebenserwartung (arithmetischer Mittelwert):

$$\frac{A_F + A_M}{2} = A_{\varnothing}$$

$A_F$ = Lebenserwartung der Frau bei Geburt
$A_M$ = Lebenserwartung des Mannes bei Geburt
$A_{\varnothing}$ = Lebenserwartung (geschlechtsneutral)

$$\frac{85.9 \text{ Jahre} + 82.4 \text{ Jahre}}{2} = \color{green}{84.15 \text{ Jahre}}$$

Säule 3a Konten und private Vorsorgemöglichkeiten: Für die Berechnung der privaten Vorsorge, werden allgemeine reine Performance-Renditen angenommen, welche CHF-bereinigt werden, jedoch keine Gebühren oder Steuern berücksichtigen. Details zur Berechnung finden Sie weiter unten, bei der 3. Säule, oder in den Hinweisen am Ende des Tools. Beachten Sie, dass unter verschiedenen Produkten, verschiedene Renditen erzielt werden, unterschiedliche Gebühren verrechnet werden und Diskrepanzen zwischen 3a und 3b Konten entstehen, welche nicht berücksichtigt werden. Beachten Sie auch, dass es Referenzwerte sind, welche auf historischen Daten basieren und keine Garantie für zukünftige Performance liefern. Sie können die individuellen Berechnungen, mit genaueren Renditedaten ebenfalls im "Saving-Rate-Tool" auf der Website nutzen, um den Anteil der privaten Vorsorge, unter unterschiedlichen Konditionen zu simulieren.

3. AHV-Berechnungen (1. Säule)

Einkommensberechnung

Einkommen und Beitragslücken: Spätestens mit dem Beginn des 21. Lebensjahr, beginnt die Beitragspflicht für die AHV. Während jedem Beitragsjahr, vom 21. Lebensjahr, bis zur Pensionierung wird Ihr jährliches Einkommen für die AHV berechnet. Falls Sie Beitragslücken haben und diese angegeben haben, wird das Einkommen in diesen Jahren nicht berücksichtigt. Das spätere Gesamteinkommen, aus der Summe aller Einkommen der Beitragsjahren, wird dann durch die Anzahl Beitragsjahre geteilt, um das durchschnittliche Einkommen für die AHV zu erhalten. (Altersrente Berechnung AHV)

Berechnung des durchschnittlichen Einkommens:

$$E_{\varnothing} = \left( \sum_{i=1}^{n} E_i \right) \div n$$

$n$ = Anzahl der Beitragsjahre
$E_i$ = Jahreseinkommen in einem Beitragsjahr
$E_{\varnothing}$ = Durchschnittliches AHV-Einkommen

Berechnung der Beitragslücken:

$$BL = 44 - n$$

$n$ = Anzahl der Beitragsjahre
$BL$ = Beitragslücken (Differenz aus maximalen Beitragsjahren und geleisteten Beitragsjahren)

Einkommen-Splitting: In den Jahren, in welchen Sie verheiratet waren, insofern Sie diese angegeben haben, wird das durchschnittliche Einkommen Ihres Partners oder Partnerin und Ihrem Einkommen pro Jahr berechnet. Für diese Jahre, wird das neue durchschnittliche Einkommen genommen, nicht ihr alleiniges Einkommen. (Splitting)

Berechnung des Einkommen Splittings:

$$E_{\varnothing} = \left( \left( \sum_{i=1}^{m} \frac{E_{i1} + E_{i2}}{2} \right) + \left( \sum_{i=1}^{j} E_{i1} \right) \right) \div n$$

$n$ = Anzahl der Beitragsjahre
$m$ = Anzahl der verheirateten Jahre (Gesplittetes Einkommen)
$j$ = Anzahl der unverheirateten Jahre
$E_{i1}$ = Jahreseinkommen in einem Beitragsjahr (eigenes)
$E_{i2}$ = Jahreseinkommen in einem Beitragsjahr (der Partnerin)
$E_{\varnothing}$ = Durchschnittliches AHV-Einkommen (inkl. Splitting)

Erziehungsgutschriften: Wenn Sie Kinder unter 16 Jahren haben, erhalten sie Erziehungsgutschriften. Die Anzahl der Kinder spielt keine Rolle, sie erhalten Erziehungsgutschriften, einmal jährlich sofern mindestens ein Kind unter 16 Jahren alt ist. Die Gutschriften betragen 3x die Minimalrente, welche durch die Anzahl Beitragsjahre geteilt wird und am Ende zu ihrem bisherigen, durchschnittlichen Einkommen als fiktives Einkommen dazu addiert wird. Bei verheirateten Personen, wird die Gutschrift während der Ehejahre je zur Hälfte auf die Ehepartner aufgeteilt. Bei geschiedenen Eltern, kann je nach Sorgerecht, der volle Betrag der Gutschriften, oder gar keine Gutschriften anfallen. (Erziehungsgutschriften)

Berechnung der Erziehungsgutschriften:

$$EG_{\varnothing} = \frac{1}{n} \sum_{t=1}^{m} EG_t$$

$n$ = Anzahl der Beitragsjahre
$m$ = Anzahl der berechtigten Jahre für Erziehungsgutschriften
$EG_t$ = Erziehungsgutschriften gesamt (3 × jährliche Minimalrente = 3 × 12 × 1260 CHF) - mit 2 dividiert, für verheiratete Jahre
$EG_{\varnothing}$ = Durchschnittliche Erziehungsgutschriften über alle Beitragsjahre

Betreuungsgutschriften: Wenn Sie Anspruch auf Betreuungsgutschriften hatten und diese bei der AHV geltend gemacht hatten, werden Ihnen jährlich 3x die Minimalrente als fiktives Einkommen dazu addiert, was ihr jährliches Einkommen in diesen Jahren fiktiv erhöht. Das gilt jedoch nicht für jene Jahre, in denen Sie auch Erziehungsgutschriften erhalten haben. Die Summe der Betreuungsgutschriften werden durch die Anzahl der Beitragsjahre geteilt und am Ende zum durchschnittliche Einkommen addiert. (Betreuungsgutschriften)

Berechnung der Betreuungsgutschriften:

$$BG_{\varnothing} = \frac{1}{n} \sum_{t=1}^{m} BG_t$$

$n$ = Anzahl der Beitragsjahre
$m$ = Anzahl der berechtigten Jahre für Betreuungsgutschriften
$BG_t$ = Betreuungsgutschriften gesamt (3 × jährliche Minimalrente = 3 × 12 × 1260 CHF)
$BG_{\varnothing}$ = Durchschnittliche Betreuungsgutschriften über alle Beitragsjahre

Aufwertungsfaktor: Gemäss Ihrem Jahrgang, wird der Aufwertungsfaktor, auf Ihr durchschnittliches Einkommen multipliziert, um das Einkommen zeitgemäss anzupassen. Je nach Jahrgang variiert dieser Faktor. (Aufwertungsfaktoren 2026)

Berechnung des aufgewerteten Kapitals:

$$E_{\varnothing} = E_v \cdot a$$

$a$ = Aufwertungsfaktor, abhängig des Jahrgangs
$E_v$ = Jahreseinkommen nach Splitting, vor Aufwertung
$E_{\varnothing}$ = Durchschnittliches AHV-Einkommen

Finales Jahreseinkommen: Am Ende wird aus diesen verschiedenen Teilbeträgen ein Gesamteinkommen berechnet, welches in der Rententabelle angewendet wird. Dieses setzt sich aus dem aufgewerteten Einkommen inkl. Splitting, sowie den addierten Erziehungs- und Betreuungsgutschriften zusammen. (Altersrente Berechnung AHV)

Berechnung des finalen jährlichen Einkommens:

$$E_{tot} = E_a + E_{EG} + E_{BG}$$

$E_a$ = Aufgewertetes Jahreseinkommen
$E_{EG}$ = Erziehungsgutschriften pro Beitragsjahr
$E_{BG}$ = Betreuungsgutschriften pro Beitragsjahr
$E_{tot}$ = Finales durchschnittliches total AHV-Einkommen

AHV-Beiträge

Je nach beruflicher Stellung, variieren die Beitragshöhe, welche Sie für die 1. Säule (AHV, IV, EO) bezahlen müssen.

Lohnbeiträge (Angestellt): Ihre Beitragspflicht beginnt ab dem Jahr, in welchem Sie das 17. Lebensjahr vollenden. Danach müssen Sie jährliche Lohnbeiträge in die 1. Säule einbezahlen. Diese Beiträge betragen total 10.6% ihres Einkommens, wobei davon 8.7% in die AHV einbezahlt werden und hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber einbezahlt werden. Beiträge bis zum 21. Lebensjahr, werden nicht berücksichtigt, insofern sie die offiziellen 44 Beitragsjahre erreichen. In der Berechnung, werden frühzeitige Beiträge vernachlässigt und erst ab dem 21. Lebensjahr berücksichtigt. (Weitere Details zu Lohnbeiträgen)

Selbständigerwerbende: Wenn sie das 17. Lebensjahr vollenden, müssen Sie im selben Jahr Beiträge als selbständig erwerbstätige Person entrichten. Diese betragen maximal 10.0% wobei 8.1% an die AHV gehen. Als selbständig erwerbstätige Person, müssen sie 100% der Beiträge bezahlen. Bei einem Erwerbseinkommen unter 60'500 CHF pro Jahr, gelten geringere Beiträge. Beiträge bis zum 21. Lebensjahr, werden nicht berücksichtigt, insofern sie die offiziellen 44 Beitragsjahre erreichen. In der Berechnung, werden frühzeitige Beiträge vernachlässigt und erst ab dem 21. Lebensjahr berücksichtigt. Zusätzlich gibt es noch individuelle Anpassungen in den Beitragsberechnungen, wie beispielsweise Abzüge für Eigenkapital im Betrieb ab, welche im Tool NICHT berücksichtigt werden. Im Tool wird vereinfacht, allgemein von den Beitragssätzen pro Einkommensklasse, ausgegangen. Sie können, die individuellen Berechnungen selbständig nachschlagen und Ihr Einkommen, bei der Eingabe, fiktiv bereits reduzieren, gem. den Berechnungen der AHV, um dennoch eine realistischere Rentenberechnung zu erhalten. (Details zu Beiträgen für selbständig erwerbstätige Personen)

Studierende: Im Jahr der Vollendung des 20. Lebensjahres, müssen Sie als Studierender, oder Studierende ebenfalls Beiträge an die AHV bezahlen. Die Mindestbeiträge pro Jahr betragen 530 CHF. Diese werden automatisch, bei der Definition als Student im Tool berücksichtigt. Es können jedoch bis maximal 5% der Beitragshöhe an Verwaltungskosten verrechnet werden, welche im Tool vernachlässigt werden, da es keinen direkten Einfluss auf die eigene Rente hat. Ausserdem gibt es weitere Sonderfälle wie beispielsweise, müssen Beiträge nicht bezahlt werden, wenn der Ehegatte, bereits Beiträge über 1060 CHF an Beiträgen bezahlt hat, was jedoch vernachlässigt wurde im Tool. (Details zu Beiträgen für Studierende)

Nicht erwerbstätig: Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, fallen für Sie Mindestbeiträge in der AHV an. Diese werden automatisch anhand Ihres Vermögens und Ihrem Renteneinkommen berechnet, welches Sie im Feld eingeben müssen. Aufgrund der Individualität der Berechnung des Renteneinkommens, welches mit dem Faktor 20 multipliziert zusammen mit Ihrem Vermögen, die Beitragshöhe bestimmen sollte, müssen Sie anhand Ihrer Situation das mit 20 multiplizierte Renteneinkommen bereits als Vermögen eingeben, oder das 20-fache Renteneinkommen wird in der Berechnung vernachlässigt (Details gem. Quelle). Sie bezahlen jedoch mindestens 530 CHF pro Jahr, bei Vermögen und 20-fachem Renteneinkommen unter 350'000 CHF. Ansonsten erhöht sich die Beitragshöhe, anhand Ihres Vermögens, was in den Berechnungen ebenfalls berücksichtigt wird. (Beiträge für nicht erwerbstätige Personen)

Berechnung der Beiträge in die AHV:

$$B_n = \left( \sum_{t=1}^{z} E_t \cdot \frac{p}{100} \right) + \left( \sum_{t=1}^{m} B_t \right)$$

$B_n$ = Gesamtbeiträge nach n Jahren
$E_t$ = Jahreseinkommen
$z$ = Anzahl Jahre erwerbstätig
$p$ = Beitragsprozentsatz total (Variabel nach beruflicher Stellung)
$n$ = Anlagehorizont (wobei m + z = n)
$m$ = Anzahl Jahre Studierend oder Nicht erwerbstätig
$B_t$ = Fixbeitrag pro Jahr (Studierend min. 530 CHF oder nicht erwerbstätig gem. Vermögen)

AHV-Rente

Übersicht 2026: Die Anpassungen der Renten für das Jahr 2025 gelten 2026 ebenfalls. Zusätzlich gibt es Ende Jahr die erste Auszahlung der 13. AHV-Rente. Allgemein beträgt die Mindestrente 1'260 CHF pro Monat oder 16'380 CHF pro Jahr. Die Maximalrente beträgt 2'520 CHF pro Monat oder 32'760 CHF pro Jahr. Somit betragen die Erziehungsgutschriften und Betreuungsgutschriften jährlich 45'360 CHF, welche als fiktives Einkommen gutgeschrieben werden (siehe Abschnitt Einkommensberechnung). (Renten und Beitragsänderungen für 2025 und 2026)

Rententabelle 2026: Sobald Ihr durchschnittliches Einkommen berechnet wurde, wird die Rente abhängig der Beitragsjahre und Ihres Einkommens berechnet. Bei 44 Beitragsjahren [21-64 Jahren], erhalten Sie mindestens 1'260 CHF pro Monat, bei einem Einkommen von 15'120 CHF pro Jahr oder weniger. Bei einem Einkommen von 90'720 CHF pro Jahr oder mehr, erhalten Sie die Maximalrente von 2'520 CHF. Die Rentenhöhe wird pro fehlendem Beitragsjahr abgezogen. Ab Seite 20, des angehängten Dokumentes, finden Sie die Rententabelle ebenfalls, für sämtliche Einkommen und Beitragsjahre. (Rententabelle für 2025 und 2026)

Berechnung der Rente:

Finales Durchschnittliches Jahreseinkommen mit Rententabelle abgleichen, für Anzahl Beitragsjahre und monatliche Rente herauslesen

Plafonierung der Rente: Die Plafonierung der Rente bedeutet eine Kürzung der Rente von Ehepaaren. Die Summe der beiden Einzelrenten darf höchstens 150% der Maximalrente betragen, wobei beide Ehegatten maximal, jeweils 75% der Maximalrente erhalten können. Da die Rente des Ehegatten nicht berechnet werden kann, wird lediglich die eigene Rente auf 75% gekürzt, wenn Sie verheiratet sind. Es kann sein, dass wenn beide Ehepartner zusammen, diese 150% nicht erreichen und somit Ihre Altersrente höher ausfällt als berechnet. Um das bewusst zu umgehen, haben Sie die Möglichkeit, wenn sie "nicht verheiratet" angeben und Ihre Altersrente und diese Ihres Ehegatten simulieren, diese eigenständig zu addieren und wenn nötig zu kürzen auf 150% bzw. 3'780 CHF pro Monat. (Plafonierung der Rente)

Berechnung der Rentenplafonierung im Tool:

$$R_{real} = R \cdot 0.75$$

$R$ = Rente gemäss Rententabelle
$R_{real}$ = Plafonierte Rente, wenn verheiratet (ansonsten R_real = R)

Finanzierung der AHV: Die AHV basiert auf einem Umlageverfahren. Das bedeutet, dass aktuelle Beiträge der Arbeitnehmer, direkt an die aktuellen Rentner ausbezahlt werden. Aufgrund der Minimalrente und der Maximalrente, werden einkommensschwächere Personen gestützt, während einkommensstarke Personen grössere Beiträge leisten, als Sie erhalten werden. Somit werden Beiträge nicht individuell angespart, sondern gleich wieder ausgegeben. Für kurzfristige Schwankungen, stabilisiert der Ausgleichsfond die Auszahlungen in Jahren, mit höheren Ausgaben die Rentenzahlungen. Die AHV wird aber auch durch Teile der Mehrwertsteuer, Bundesbeiträge und Ertrag aus weitern Steuern finanziert, was die totale Finanzierung ausmacht. Das Tool inkludiert lediglich die Beiträge, welche selbständig entrichtet wurden, als gedeckte Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Beiträge welche als nicht gedeckt angesehen werden, werden durch einkommensstärkere Personen und deren Beiträge finanziert, oder die weiteren Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes, welche jedoch im Tool nicht ersichtlich sind. Für eine detaillierte Zusammensetzung der Finanzierung finden Sie in der ersten Quelle. (Finanzierungsaufbau der AHV) In der zweiten Quelle finden Sie Analysen des Bundes, wie sich die Finanzierung ohne Massnahmen ab Stand 2025 weiter entwickeln wird. (Finanzperspektive der AHV gemäss geltender Ordnung)

4. BVG-Berechnungen (2. Säule)

Einkommensberechnung

Durchschnittseinkommen: Das Einkommen wird im Tool, als arithmetischer Durchschnittswert der Beitragspflichtigen BVG-Jahren berechnet. Diese Jahre werden fix von 25 Jahren bis zum 65. Lebensalter berechnet, als Referenzwert im Vergleich zu den anderen Einkommen. Tiefere Einkommen in früheren Jahren, werden so entfernt. Jedoch hat dieses Einkommen keinen direkten Einfluss auf die BVG-Berechnung, da die Berufliche Vorsorge nur für Erwerbstätige Personen, welche angestellt sind, obligatorisch ist. Sie können dieses Einkommen jedoch als Referenz nutzen.

Berechnung des durchschnittlichen Einkommens:

$$E_{\varnothing} = \left( \sum_{i=1}^{n} E_i \right) \div n$$

$n$ = Anzahl der Beitragsjahre (wobei n=40)
$E_i$ = Jahreseinkommen in jedem Jahr zwischen 25-64
$E_{\varnothing}$ = Durchschnittliches BVG-Einkommen

Versichertes Einkommen: Erwerbstätige Personen, welche angestellt sind, werden obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert. Für Selbständigerwerbende ist dies freiwillig. Jedoch gibt es eine Eintrittsschwelle von 22'680 CHF, was 3/4 der jährlichen maximalen AHV-Rente ausmacht. Maximal werden gesetzlich 90'720 CHF Jahreslohn versichert in der beruflichen Vorsorge. Vom Jahreslohn wird der Koordinationsabzug subtrahiert, welcher das Einkommen um 26'460 CHF reduziert. Auf Basis des koordinierten Lohnes, werden die Beiträge in die berufliche Vorsorge berechnet. Der minimale koordinierte Lohn beträgt jedoch 3'780 CHF, welcher angerechnet wird, auch wenn das Einkommen zwischen 22'680 CHF und 30'240 CHF liegt. (Berufliche Vorsorge im Überblick)

Berechnung des versicherten Einkommens:

$$E_V = E_i - K$$

$K$ = Koordinationsabzug (26'460 CHF)
$E_i$ = Jahreseinkommen in jedem Jahr zwischen 25-64 - für $E_i \in [\text{30'240 CHF}; \text{90'720 CHF}]$
$E_V$ = Versichertes Einkommen BVG

Maximales versichertes Einkommen:

$$E_V = \text{64'260 CHF}$$

$K$ = Koordinationsabzug (26'460 CHF)
$E_i$ = Jahreseinkommen in jedem Jahr zwischen 25-64 - für $E_i \geq \text{90'720 CHF}$
$E_V$ = Versichertes Einkommen BVG

Unter Eintrittsschwelle:

$$E_V = 0$$

$K$ = Koordinationsabzug (26'460 CHF)
$E_i$ = Jahreseinkommen in jedem Jahr zwischen 25-64 - für $E_i < \text{22'680 CHF}$
$E_V$ = Versichertes Einkommen BVG

Minimaler koordinierter Lohn:

$$E_V = \text{3'780 CHF}$$

$K$ = Koordinationsabzug (26'460 CHF)
$E_i$ = Jahreseinkommen in jedem Jahr zwischen 25-64 - für $\text{22'680 CHF} \leq E_i \leq \text{30'240 CHF}$
$E_V$ = Versichertes Einkommen BVG

Beiträge

Erwerbstätige (Angestellt): Für angestellte ist die Versicherung in der beruflichen Vorsorge, über den Arbeitgeber Pflicht. Die Beiträge orientieren sich anhand des Alters und des koordinierten Lohnes. Ab dem 25. Lebensjahr, müssen BVG-Beiträge entrichtet werden und werden hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Im Alter von 25 - 34 Jahren, beträgt der Prozentsatz der Abgabe 7%, im Alter von 35 - 44 Jahren beträgt der Prozentsatz 10%, im Alter von 45 - 54 Jahren beträgt der Prozentsatz 15% und im Alter von 55 - 65 Jahren beträgt der Prozentsatz 18%. Dieser Prozentsatz bezieht sich auf den koordinierten Lohn und nicht auf den Jahreslohn. Diese Beiträge werden individuell im Kapitaldeckungsverfahren angelegt. (Berufliche Vorsorge im Überblick)

Erwerbstätige (Selbständig): Selbständige Erwerbstätige haben die Möglichkeit sich freiwillig ebenfalls einer Pensionskasse in der zweiten Säule zu versichern. Jedoch variieren die Konditionen unter den verschiedenen Pensionskassen, weshalb die Konditionen im Tool möglichst genau angegeben werden sollten. (Berufliche Vorsorge für selbständig Erwerbstätige)

Berechnung der Beiträge:

$$B_n = \sum_{t=1}^{n} E_t \cdot \frac{p}{100}$$

$B_n$ = Gesamtbeiträge nach n Jahren
$E_t$ = Versichertes Jahreseinkommen
$n$ = Anlagehorizont
$p$ = Beitragsprozentsatz total (Variabel nach Alter und beruflicher Stellung)

Kapitaldeckungsverfahren: Die berufliche Vorsorge basiert auf einem Kapitaldeckungsverfahren, was bedeutet, dass jeder individuell für seine Rente vorsorgt. Die Beiträge werden jährlich angelegt, zu einem Mindestzinssatz von 1.25%. Das bedeutet, das Kapital besteht aus den persönlichen Beiträgen, den Beiträgen des Arbeitgebers und der Kapitalerträgen. (Berufliche Vorsorge im Überblick)

Berechnung des Kapitals:

$$K_n = \sum_{t=1}^{n} B_t \cdot (1 + r)^{n-t}$$

$K_n$ = Kapital nach n Jahren
$B_t$ = BVG-Beiträge pro Jahr
$n$ = Anlagehorizont
$r$ = Rendite Pensionskasse (Mindestzinssatz 1.25%)

Bezugsmöglichkeiten der Rente

Kapitalbezug oder Rentenbezug: Bei der beruflichen Vorsorge kann das individuell angesparte Kapital entweder als Kapitalbezug oder Rentenbezug bezogen werden. Bei einem Kapitalbezug, kann das vorhandene angesparte Kapital auf einmal ausbezahlt werden. Bei einem Rentenbezug, wird mithilfe des Umwandlungssatzes eine monatliche Rente berechnet, welche bis zum Lebensende ausbezahlt wird. Hierbei wird das vorhandene Kapital mit dem Umwandlungssatz von 6.8% multipliziert, was die Höhe der jährlichen Rente bestimmt. Im Tool werden beide Szenarien angegeben, welche Sie vergleichen können. Es besteht auch die Möglichkeit, Teile des vorgesorgten Kapitals als Kapitalbezug auszubezahlen, wobei mindestens 25% des Kapitals bezogen werden müssen. Diese Möglichkeit wird im Tool vernachlässigt, wobei transparent beide Möglichkeiten (Rentenbezug / 100% Kapitalbezug) automatisch berechnet werden. Es gibt ebenfalls steuerliche Unterschiede, bei einem Rentenbezug oder Kapitalbezug, welche im Tool vernachlässigt wurden, jedoch in den Hinweisen am Ende der Seite, erklärt werden, um dies individuell in die Berechnungen und Einschätzungen einfliessen zu lassen. (Altersrente der beruflichen Vorsorge)

Berechnung des Kapitalbezugs:

$$K_K = K$$

$K$ = Kapital in Pensionskasse zum Zeitpunkt der Auszahlung
$K_K$ = Höhe Gesamtkapital bei Kapitalbezug

Theoretische monatliche Rente bei Kapitalbezug:

$$K_R = \frac{K}{12 \text{ Monate} \cdot 20 \text{ Jahre}}$$

$K$ = Kapital in Pensionskasse zum Zeitpunkt der Auszahlung
$K_R$ = Höhe als theoretische monatliche Rente bei Kapitalbezug
20 Jahre als durchschnittliche Lebenserwartungsannahme

Berechnung des Rentenbezugs (Gesamtkapital):

$$R_K = K \cdot U \cdot L$$

$K$ = Kapital in Pensionskasse zum Zeitpunkt der Auszahlung
$U$ = Umwandlungssatz für Jahresrente in Dezimalzahl (6.8%)
$L$ = Anzahl Jahre für Rentenzeit (20 Jahre als durchschnittliche Lebenserwartung)
$R_K$ = Gesamtkapitalbezug über komplette Pension, bei Rentenbezug

Berechnung des Rentenbezugs (Monatliche Rente):

$$R_R = \frac{K \cdot U}{12 \text{ Monate}}$$

$K$ = Kapital in Pensionskasse zum Zeitpunkt der Auszahlung
$U$ = Umwandlungssatz für Jahresrente in Dezimalzahl (6.8%)
$R_R$ = Monatliche Rente bei Rentenbezug

Deckungsgrad persönlicher Bezug

Kapitaldeckungsverfahren: Da die berufliche Vorsorge auf einem Kapitaldeckungsverfahren basiert, werden die Beiträge individuell angespart und variieren in der Höhe pro Person. Dennoch setzt sich das Kapital aus Arbeitnehmerbeiträgen, Arbeitgeberbeiträgen und dem verzinsten Kapital zusammen. Aufgrund der Anlage des Kapitals, vermehrt sich Ihr Kapital automatisch um mindestens den jährlichen Mindestzinssatz. Im Tool wird mit dem aktuellen Mindestzinssatz von 1.25% berechnet, welcher aber historisch bereits mehrfach änderte über die Zeit. Individuelle Anpassungen können manuell ergänzt werden. Bei einem Rentenbezug, kann es aufgrund der erwarteten Lebensdauer zu einer Überziehung des Kapitals kommen, da die Rente bis zum Lebensende ausbezahlt wird, auch wenn das ursprüngliche Kapital bereits ausbezahlt wurde. Diesen Vergleich finden Sie ebenfalls im Tool, als Auswertung. (Finanzierung der beruflichen Vorsorge)

Berechnung des Deckungsgrads der BVG-Rente:

$$D_R = \frac{K}{R_R \cdot 12 \text{ Monate} \cdot 20 \text{ Jahre}} \cdot 100$$

$K$ = Kapital in Pensionskasse zum Zeitpunkt der Auszahlung
$R_R$ = Monatliche Rente bei Rentenbezug
$D_R$ = Deckungsgrad beim Rentenbezug in Prozent

Hinweis: Deckungsgrad beim Kapitalbezug ist 100% da Beiträge und Renditen, das Kapital zusammensetzen, welches auch ausgezahlt wird.

5. Private Vorsorge (3. Säule)

MSCI World Index als globaler Leitindex des Aktienmarktes

Historische Datenquelle: Als Referenzwert für Kapitalanlagen, in der privaten Vorsorge, ob individuell als 3b oder als 3a Fond Konto, dient der MSCI-World als Referenz dafür. Der MSCI-World Index bildet die Kursentwicklung, von rund 1300 Unternehmen in 23 verschiedenen Industrieländer ab. In jedem dieser Länder, bildet der Index etwa 85% der Marktkapitalisierung, der grössten Aktiengesellschaften ab, was ihn zu einem der wichtigsten Indizes macht. Da er auf globaler Ebene, viele der weltweit grössten Unternehmen abdeckt, gilt er als ein globaler Leitindex, des Aktienmarktes. Aus diesem Grund wird er stellvertretend, für den gesamten Aktienmarkt, als Rendite-Referenz in beiden Tools verwendet. Anhand der täglichen Schlusskurse (in USD) vom 3. Januar 2000 bis zum 31.12.2025, konnten sämtliche Rechnungen basierend, auf diesem Datenset berechnet werden. (MSCI Index - Performance Bericht)

Berechnung der jährlichen Rendite: Es wurden drei verschiedene Renditen zum MSCI-World berechnet, welche später im Tool auch benutzt und angezeigt werden. Als erstes die CAGR (Compound Annual Growth Rate), also die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate, welche genutzt wurde, um die Rendite zu berechnen. Dabei wurde einmal über 26 Jahre, von 2000-2025 berechnet, welche die Dot-Com-Krise gleich zu Beginn, die Finanzkrise 2007/08, sowie den COVID-Crash 2020 abbildet und die eher niedrigeren Renditen von 2000-2010 abbildet. Als zweites wird die Rendite über die Jahre 2010-2025, über 16 Jahre berechnet. Diese exkludiert, die jüngeren Finanzkrisen und die eher niedrigen Wachstumsraten und inkludiert zeitnähere Rendite-Performances. Um zwischen aktuellen Entwicklungen und langfristigen Entwicklungen ein Mittelmass zu finden, wurde der arithmetischer Mittelwert der beiden Renditen über 26 Jahren und 16 Jahren berechnet, um einen Referenzwert zu erhalten, welcher beide Szenarien inkludiert. Die Berechnung erfolgt auf Monatsbasis und wird anschliessend annualisiert.

Berechnung der Rendite aus Schlusskursen:

$$r_t = \frac{V_t}{V_{t-1}} - 1$$

$r_t$ = Rendite über eine bestimmte Periode t (Ein Monat)
$V_t$ = Wert am Periodenende (Monatsende)
$V_{t-1}$ = Wert am Periodenanfang (Monatsbeginn)

Berechnung der monatlichen CAGR über 26 Jahre (2000-2025):

$$r_{m,26} = \left( \prod_{t=1}^{n} (1 + r_t) \right)^{1/n} - 1$$

$r_t$ = Rendite pro Monat
$n$ = Anzahl Monate (26 Jahre · 12 Monate = 312)
$r_{m,26}$ = Monatliche geometrische Durchschnittsrendite

Annualisierung der monatlichen CAGR:

$$r_{g26} = (1 + r_{m,26})^{12} - 1$$

$r_{m,26}$ = Monatliche CAGR
$r_{g26}$ = Annualisierte CAGR über 26 Jahre = 6.62 %

Berechnung der monatlichen CAGR über 16 Jahre (2010-2025):

$$r_{m,16} = \left( \prod_{t=1}^{n} (1 + r_t) \right)^{1/n} - 1$$

$r_t$ = Rendite pro Monat
$n$ = Anzahl Monate (16 Jahre · 12 Monate = 192)
$r_{m,16}$ = Monatliche geometrische Durchschnittsrendite

Annualisierung der monatlichen CAGR:

$$r_{g16} = (1 + r_{m,16})^{12} - 1$$

$r_{m,16}$ = Monatliche CAGR
$r_{g16}$ = Annualisierte CAGR über 16 Jahre = 11.05 %

Berechnung der durchschnittlichen Rendite:

$$R_{\varnothing} = \frac{R_{g26} + R_{g16}}{2}$$

$R_{g16}$ = Annualisierte MSCI−World Rendite, über 16 Jahre = 11.05 %
$R_{g26}$ = Annualisierte MSCI−World Rendite, über 26 Jahre = 6.62 %
$R_{\varnothing}$ = Durchschnittliche MSCI−World Rendite (Referenzwert) = 8.83 %

Sparkontozinsen Schweiz

Historische Datenquelle: Als Vergleichsmöglichkeit zu den Kapitalanlagen, werden die durchschnittlichen Zinssätze auf Sparkonten benutzt. Diese sollten das klassische Sparen simulieren und die Vermögensentwicklung aufzeigen, im Gegensatz zum Anlegen am Kapitalmarkt. Dabei wurde aus den monatlichen Zinsdaten auf Sparkonten der Schweizer Nationalbank (SNB) von Januar 2000 bis Dezember 2025. (SNB - Sparkontozinssätze)

Berechnung der jährlichen Rendite: Die monatlichen Zinssätze werden auf Monatsbasis in Monatszinsen umgerechnet und dann wird die CAGR (Compound Annual Growth Rate) auf Monatsbasis berechnet und anschliessend annualisiert. Dabei wurden ebenfalls über 26 Jahren (2000-2025) und 16 Jahren (2010-2025) jeweils die CAGR berechnet und daraus ein arithmetischer Mittelwert gebildet. Da Sparkontozinsen in den frühen 2000er Jahren deutlich höher waren als in den letzten Jahren, wo die Sparkontozinsen nahe bei null lagen, verbindet dieser Durchschnitt hohe Sparkontozinsen mit den sehr tiefen Zinsen heutzutage.

Umrechnung Jahreszins zu Monatszins:

$$z_m = (1 + z_a)^{1/12} - 1$$

$z_a$ = Jahreszins (angegeben in monatlichen Daten)
$z_m$ = Effektiver Monatszins

Berechnung der monatlichen CAGR über 26 Jahre (2000-2025):

$$Zr_{m,26} = \left( \prod_{t=1}^{n} (1 + z_{m,t}) \right)^{1/n} - 1$$

$z_{m,t}$ = Monatszins pro Monat t
$n$ = Anzahl Monate (26 Jahre · 12 Monate = 312)
$Zr_{m,26}$ = Monatliche geometrische Durchschnittsrendite

Annualisierung der monatlichen CAGR:

$$Zr_{g26} = (1 + Zr_{m,26})^{12} - 1$$

$Zr_{m,26}$ = Monatliche CAGR
$Zr_{g26}$ = Annualisierte CAGR über 26 Jahre = 0.43 %

Berechnung der monatlichen CAGR über 16 Jahre (2010-2025):

$$Zr_{m,16} = \left( \prod_{t=1}^{n} (1 + z_{m,t}) \right)^{1/n} - 1$$

$z_{m,t}$ = Monatszins pro Monat t
$n$ = Anzahl Monate (16 Jahre · 12 Monate = 192)
$Zr_{m,16}$ = Monatliche geometrische Durchschnittsrendite

Annualisierung der monatlichen CAGR:

$$Zr_{g16} = (1 + Zr_{m,16})^{12} - 1$$

$Zr_{m,16}$ = Monatliche CAGR
$Zr_{g16}$ = Annualisierte CAGR über 16 Jahre = 0.19 %

Berechnung der durchschnittlichen Rendite:

$$Zr_{\varnothing} = \frac{Zr_{g26} + Zr_{g16}}{2}$$

$Zr_{g16}$ = Annualisierte Sparkontozins Rendite, über 16 Jahre = 0.19 %
$Zr_{g26}$ = Annualisierte Sparkontozins Rendite, über 26 Jahre = 0.43 %
$Zr_{\varnothing}$ = Durchschnittliche Sparkontozins Rendite (Referenzwert) = 0.31 %

USD-CHF Kurs - Währungsbereinigung in CHF

Historische Datenquelle: Um die Renditen aus Anlageklassen ausserhalb der Schweiz, korrekt zu berechnen, muss dafür die nominale Rendite auf den Schweizer Franken (CHF) bereinigt werden. Dafür wurden die historischen Daten des USD-CHF Kurses der SNB benutzt, aus den Jahren 2000 bis 2025. Es zeigt jeden Monat, welcher Wert 1 USD in CHF hat. Mit diesen monatlichen Schlusskursen, kann eine Rendite berechnet werden, welche für die CHF-bereinigung relevant ist. (USD/CHF-Kurs - Schlusskurse SNB)

Berechnung der jährlichen Rendite: Anhand der monatlichen Schlusskurse, wurde gleich wie bei den MSCI-World Berechnungen die durchschnittliche jährliche Rendite, mit der CAGR (Compound Annual Growth Rate) berechnet. Dazu wurde aus den einzelnen Schlusskursen, die Rendite zwischen den Monaten berechnet und danach aus diesen Renditen pro Monat, über den gesamten Zeitraum vom Januar 2000 bis zum Dezember 2025, die durchschnittliche, jährliche Rendite berechnet.

Berechnung der Rendite aus Schlusskursen:

$$Wr_t = \frac{V_t}{V_{t-1}} - 1$$

$Wr_t$ = Rendite über eine bestimmte Periode t (Ein Monat)
$V_t$ = Wert am Periodenende (Monatsende)
$V_{t-1}$ = Wert am Periodenanfang (Monatsbeginn)

Berechnung der monatlichen CAGR über 26 Jahre (2000-2025):

$$Wr_{m,26} = \left( \prod_{t=1}^{n} (1 + Wr_t) \right)^{1/n} - 1$$

$Wr_t$ = Rendite pro Monat
$n$ = Anzahl Monate (26 Jahre · 12 Monate = 312)
$Wr_{m,26}$ = Monatliche geometrische Durchschnittsrendite

Annualisierung der monatlichen CAGR:

$$Wr_{g26} = (1 + Wr_{m,26})^{12} - 1$$

$Wr_{m,26}$ = Monatliche CAGR
$Wr_{g26}$ = Annualisierte USD/CHF CAGR über 26 Jahre = -2.76 %

Schweizer Inflation

Historische Datenquelle: Um sämtliche Anlagen korrekt als reale Rendite abbilden zu können, werden diese zum Schluss auf Basis der Schweizer Inflation bereinigt. Dazu wurden die historischen LIK-Indexpreise (Landesindex der Konsumentenpreise) vom Bundesamt für Statistik (BFS) vom Januar 2000 bis zum Dezember 2025 benutzt. (LIK Tabelle BFS - Preisindex)

Berechnung der jährlichen Rendite: Die jährliche Inflation wurde aus den monatlichen berechneten Renditen als CAGR (Compound Annual Growth Rate) berechnet, um eine durchschnittliche jährliche Inflation zu erhalten.

Berechnung der Rendite aus Schlusskursen:

$$I_t = \frac{V_t}{V_{t-1}} - 1$$

$I_t$ = Inflations-Rendite über eine bestimmte Periode t (Ein Monat)
$V_t$ = Wert am Periodenende (Monatsende)
$V_{t-1}$ = Wert am Periodenanfang (Monatsbeginn)

Berechnung der monatlichen CAGR über 26 Jahre (2000-2025):

$$I_{m,26} = \left( \prod_{t=1}^{n} (1 + I_t) \right)^{1/n} - 1$$

$I_t$ = Inflationsrendite pro Monat
$n$ = Anzahl Monate (26 Jahre · 12 Monate = 312)
$I_{m,26}$ = Monatliche geometrische Durchschnittsinflation

Annualisierung der monatlichen CAGR:

$$I_{g26} = (1 + I_{m,26})^{12} - 1$$

$I_{m,26}$ = Monatliche CAGR
$I_{g26}$ = Annualisierte Inflation CAGR über 26 Jahre = 0.56 %

Gesamtberechnung als Grundlage der privaten Vorsorge

Gesamtrendite Aktienmarkt (Kapitalanlagen): Die meisten Performancewerte von internationalen Anlagen werden in US-Dollar (USD) berechnet. Wenn der USD an Wert zulegt, während man Anlagen in USD hält, erhöht sich die Rendite zusätzlich, da der reine USD-Bestand ebenfalls an Wert gegenüber dem Schweizer Franken zulegt. Wenn jedoch hingegen der Schweizer Franken gegenüber dem USD aufwertet, wird die nominale USD Rendite verkleinert. Aus diesem Grund wird die Rendite in CHF-bereinigt berechnet. Um die effektive Rendite in Schweizer Franken anzugeben, muss die Rendite mit dem Wechselkurs in CHF multipliziert werden und durch den Inflationswert geteilt werden. Dadurch gibt es für jedes Jahr einen CHF-bereinigte Rendite, welche dann erneut mit der CAGR als Durchschnitt berechnet werden kann. Somit gibt es eine nominale Rendite (in USD) und eine reale Rendite (in CHF), welche einmal Währungsbereinigt und Inflationsbereinigt wird.

Berechnung der monatlichen realen Rendite:

$$r_{real,m} = \left( \prod_{t=1}^{n} \frac{(1 + R_t) \cdot (1 + Wr_t)}{(1 + I_t)} \right)^{1/n} - 1$$

$r_{real,m}$ = Monatliche reale CHF-bereinigte Rendite (geometrischer Durchschnitt)
$n$ = Anzahl Monate (12 Monate · 26 Jahre = 312)
$R_t$ = Rendite MSCI−World pro Monat
$Wr_t$ = Rendite USD−CHF pro Monat
$I_t$ = Inflationswert pro Monat

Annualisierung der monatlichen CAGR:

$$r_{real} = (1 + r_{real,m})^{12} - 1$$

$r_{real,m}$ = Monatliche CAGR
$r_{real,26}$ = Annualisierte reale MSCI Rendite über 26 Jahre (2000-2025) = 3.09 %
$r_{real,16}$ = Annualisierte reale MSCI Rendite über 16 Jahre (2010-2025) = 8.73 %
$r_{real,\varnothing}$ = Durchschnitt = 5.91 %

Gesamtrendite Sparkontozinsen (Klassisch Sparen): Da die Sparkontozinsen bereits auf Schweizer Bankkonten bemessen wird und sich anhand der Schweizer Wirtschaft entwickeln, müssen die Sparkontozinsen inflationsbereinigt werden pro Jahr, ohne Währungsumrechnungen. Dadurch ergibt sich ebenfalls einen nominalen Zinssatz und einem realen Zinssatz (Inflationsbereinigt).

Berechnung des monatlichen realen Zinssatzes:

$$Z_{real,m} = \left( \prod_{t=1}^{n} \frac{(1 + Z_t)}{(1 + I_t)} \right)^{1/n} - 1$$

$Z_{real,m}$ = Monatliche reale Rendite der Sparkontozinsen (geometrischer Durchschnitt)
$n$ = Anzahl Monate (12 Monate · 26 Jahre = 312)
$Z_t$ = Monatszins
$I_t$ = Inflationswert pro Monat

Annualisierung der monatlichen CAGR:

$$Z_{real} = (1 + Z_{real,m})^{12} - 1$$

$Z_{real,m}$ = Monatliche CAGR
$Z_{real,26}$ = Annualisierte reale Sparkontozins Rendite über 26 Jahre (2000-2025) = -0.13 %
$Z_{real,16}$ = Annualisierte reale Sparkontozins Rendite über 16 Jahre (2010-2025) = -0.15 %
$Z_{real,\varnothing}$ = Durchschnitt = -0.14 %

Hinweise zur privaten Vorsorge: Zusätzlich zu den realen Renditen, können je nach Anlageprodukt, verschiedene Arten von Gebühren anfallen. Bei Fremdverwalteten Anlagen wie Fondkonten, 3a Konten oder sonstigen Anlagen, können oft prozentuale Verwaltungsgebühren anfallen, während bei individuellem Anlegen ETF-Gebühren (TER-Gebühren) und Transaktionskosten anfallen können. Diese müssen ebenfalls in der Performance berücksichtigt werden, jedoch variieren diese stark zwischen unterschiedlichen Produkten und Portfolios, weshalb diese nicht im Tool berücksichtig werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit im Saving-Rate-Tool auf der Website, eine jährliche Verwaltungsgebühr für bspw. ein 3a Konto zu simulieren und diese ebenfalls zu inkludieren, welche jedoch Produktspezifisch abhängig ist und mit Vorsicht genutzt werden sollte. Ebenfalls variieren je nach Wohngemeinde, Anlageform und Höhe der Anlage, die Steuerbelastung stark. Beachten Sie, dass jegliche Steuern in den Berechnungen der Vorsorge vernachlässigt wurden und auf die individuelle Situation angepasst ergänzt werden müssten. Sie können Daten zu den Steuern vom Eidgenössischen Steuerrechner ansehen und in Ihre individuelle Altersvorsorge integrieren. Beachten Sie die Hinweise am Ende des Pension-Calculators. Dort werden die Gebühren und Steuern ebenfalls erklärt. (Eidgenössischer Steuerrechner)

6. Weiterführende Links und Quellen

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bsv.admin.ch AHV - IV - Sozialversicherungen ahv-iv.ch Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) efd.admin.ch Bundesamt für Statistik (BFS) bfs.admin.ch

7. Hinweise

Allgemeine Hinweise:

Die Berechnungen basieren auf den gesetzlichen Grundlagen zur Altersvorsorge. Die Renditedaten für die private Vorsorge basieren auf historischen Daten des MSCI-World Index als Leitindex des Aktienmarktes und den durchschnittlichen Sparkontozinsen. Historische Daten garantieren keine zukünftigen Erträge. Analysen über lange Zeithorizonte können erheblich von der aktuellen Situation abweichen und müssen ggf. bei starken Trendwechseln an die veränderte Situation angepasst werden.

Es wird mit aktuell geltenden gesetzlichen Grundlagen gerechnet, welche sich im Laufe der Zeit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen anpassen können. Die Berechnungen basieren auf Modellannahmen mit den Durchschnittswerten des Bundesamt für Statistik (BFS), um Vergleichbarkeit und Verständlichkeit zu gewährleisten und eine allgemeine Simulation durchführen zu können. Je näher Sie ans Rentenalter treten, desto verlässlicher werden die Berechnungen.

Die Berechnungen sollen eine möglichst einfache und informative Perspektive zur individuellen Altersvorsorge bieten. Es soll eine Möglichkeit sein, ohne Hürden oder Beratungsgespräche, selbständig, schnell und einfach einen Überblick über die Vorsorge und deren Zusammensetzung zu erhalten. Für eine exakte und professionelle Berechnung wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachstelle, da dieses Tool keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung darstellt.

Spezielle Sozialversicherungen und Renten:

Einige Sozialversicherungen und Renten, wie bspw. die IV-Renten, werden zur Rentenberechnung nicht berücksichtigt. Dies aus Komplexitätsgründen, da diese Fälle professionell und individuell beurteilt werden müssen und keine allgemeine Einschätzung gemacht werden kann. Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten und Szenarien für einzelne Personen werden diese Spezialfälle vernachlässigt.

Nicht berücksichtigt werden u. a.:

  • Invalidenrente (IV)
  • Hinterlassenenrente (Witwen-/Witwerrente, Waisenrente)
  • Erwerbsersatzleistungen (EO z.B. Militärdienst, Mutterschaft)
  • Ergänzungsleistungen (EL)
  • Sozialhilfe
  • Todesfallleistungen (z.B. Kapital oder Rente)
  • Weitere individuelle Sonderleistungen

Zu spezifischen Fragen wenden Sie sich am besten an die jeweils verantwortliche Stelle, um eine professionelle Auskunft zu erhalten. Erste Säule: ahv-iv.ch/Sozialversicherungen - Weitere Sozialversicherungen: ahv-iv.ch/Weitere-Sozialversicherungen

Steuern:

Aufgrund der Individualität der Steuerberechnung, aufgrund diverser Abzüge, der unterschiedlichen Wohngemeinden und spezifischen Besteuerungen nach Situation, werden Steuern nicht in den Berechnungen berücksichtigt. Wichtig ist, dass Sie sich dessen bewusst sind, wenn Sie die Ergebnisse analysieren. Bei Bedarf können Sie sich über Ihre individuelle Steuersituation zur Altersvorsorge über die unten stehenden Quellen weiter informieren. Die speziellen Steuertarife zur Altersvorsorge in der direkten Bundessteuer finden Sie hier: estv.admin.ch/Steuertarife

Beachten Sie, dass jährliche Einzahlungen bis 7'258 CHF in der Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, insofern Sie an einer Pensionskasse angeschlossen sind. Ansonsten steigen die Abzüge auf 36'288 CHF, ohne einer 2. Säule anzugehören (estv.admin.ch/Zinssätze). Sowohl die AHV-Rente als auch die BVG-Rente werden im Rentenalter normal als Einkommen besteuert. Im Falle eines Kapitalbezugs aus der beruflichen Vorsorge oder dem Bezug des Kapitals aus der Säule 3a gelten diese Beträge im Bezugsjahr als einmaliges Einkommen, werden jedoch speziell besteuert. Das Vermögen in der Pensionskasse und in der Säule 3a muss während der Anlagezeit nicht als Vermögen besteuert werden (estv.admin.ch/Steuermäppchen).

Je nach Kanton und Wohngemeinde variiert der Steuerfuss sowie die Abzüge, welche geltend gemacht werden können, als auch die Vermögenssteuer- und Einkommenssteuersätze. Sie können Ihren Steuerfuss und alle weiteren Daten für Ihre Wohngemeinde im Steuerrechner der eidgenössischen Steuerverwaltung ansehen: swisstaxcalculator.estv.admin.ch

Beim individuellen privaten Anlegen (Säule 3b) gibt es keine steuerlichen Begünstigungen. Die Anlagen müssen über die komplette Laufzeit über die Vermögenssteuer besteuert werden. Beim Verkauf müssen keine Steuern auf die Gewinne bezahlt werden. Während Sie in der Säule 3a in eine gebundene Vorsorge investieren und steuerliche Begünstigungen erhalten, haben Sie diese beim Investieren in die Säule 3b nicht. Es können aber deutlich geringere Kosten bei der externen Verwaltung anfallen (Swissquote 3a: 0.60% p.a.), während bei einer eigenen Verwaltung der Assets noch geringere Gebühren anfallen, was ebenfalls berücksichtigt werden sollte.

8. Haftungsausschluss

Die auf dieser Website bereitgestellten Berechnungen und Informationen dienen ausschliesslich zu Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Anlageberatung, Finanzberatung oder Rechtsberatung dar.

Alle Berechnungen basieren auf historischen Daten und gesetzlichen Vorgaben. Historische Performance ist keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Die tatsächliche Entwicklung von Anlagen, Inflation und gesetzlichen Rahmenbedingungen kann von den verwendeten, historischen Daten abweichen.

Anlagen am Kapitalmarkt bergen Risiken. Die Berechnungen bieten keine Garantie für finanzielle Ziele oder Erwartungen und sollten lediglich realistische Schätzwerte, anhand eingegebener Datengrundlagen, für persönliche Informationszwecke bieten.

Stand: Januar 2026

Datengrundlage: 2026

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